Ab 28. Juni 2025 ist die digitale Barrierefreiheit in Österreich für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Was heißt das jetzt genau für Personen mit einer Online-Präsenz?
Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt Österreich die EU-Richtlinie 2019/882 um. Für WebsitebetreiberInnen, Software-Anbieter und E-Commerce-Dienste bedeutet das: Barrierefreiheit ist Pflicht. In diesem Artikel erfährst du, was genau Barrierefreiheit ist, was das neue Gesetz besagt, wer betroffen ist und wie du jetzt handeln solltest, damit du Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 € vermeiden kannst.
Eine Übersicht unter: Barrierefreiheitserklärung
Was regelt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das BaFG verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – also so, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können.
Betroffene Bereiche sind unter anderem:
- Websites mit Verkaufs- oder Buchungsfunktion (z. B. Onlineshops, Ticketsysteme)
- Mobile Apps
- E-Commerce-Dienstleistungen
- Digitale Kundenportale und mehr
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Pflicht zur Barrierefreiheit besteht für:
- Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienste für Endverbraucher:innen bereitstellen
- Anbieter von Apps, Webplattformen oder Online-Shops in Österreich oder mit Österreichbezug
Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz
- Interne Systeme (z. B. Intranet) oder reine B2B-Angebote ohne Endkundenkontakt
- Bestandswebsites ohne neue Funktionen: Übergangsfrist bis 2030
Was genau muss barrierefrei sein?
Anforderungen laut WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA):
- Inhalte müssen per Tastatur bedienbar sein (kein Zwang zur Mausbedienung)
- Texte brauchen ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen
- Alternativtexte für Bilder, korrekte Semantik für Screenreader
- Fokussteuerung, logische Reihenfolge beim Tabben
- Keine blinkenden, flackernden oder automatisch abspielenden Elemente
- Barrierefreiheitserklärung muss auf der Website veröffentlicht werden
Fristen und Übergangsregelungen
| Gültigkeit | Fristbeginn | Fristende |
| Neue Websites/Dienste | ab 28. Juni 2025 | sofort barrierefrei |
| Bestehende Systeme | vorher aktiv | bis 28. Juni 2030 |
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
- Es drohen Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 €
- Beschwerden können von KonsumentInnen oder Verbänden eingereicht werden
- Überwacht wird das Gesetz durch eine nationale Marktüberwachungsbehörde
- Wer keine Maßnahmen setzt, riskiert Abmahnungen und generell Image-Schäden und Kundenverlust
So unterstützt dich webhead bei der Umsetzung
Als erfahrene Webagentur im Herzen Wiens bieten wir Unternehmen und Organisationen alles, was sie für barrierefreie Websites brauchen und gestalten barrierefreie Websites:
- Kostenlose Beratung
- Analyse: Prüfung deiner Website
- Barrierefreier Relaunch: UX-Design und Entwicklung nach geltendem Standard (DSGVO und BaFG)
- SEO-Optimierung: Damit deine Website auch nach Launch gefunden wird.
- Laufender Support: Für künftige Inhalte, Updates und neue Anforderungen
Handle jetzt!
Mit dem BaFG ist eines klar: Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht.
Wer jetzt handelt, minimiert rechtliche Risiken, verbessert die allgemeine Benutzerfreundlichkeit und positioniert sich als inklusives, modernes Unternehmen.
Ist deine Website barrierefrei?
Lass sie von uns prüfen, oder kontaktiere uns für ein kostenloses Beratungsgespräch. Wir stehen dir gerne zur Seite.
Quellen und weiterführende Informationen:
- https://www.oesterreich.gv.at/de/ueber-oesterreichgvat/barrierefreiheitserkl%C3%A4rung
- RIS, Bundesgesetz über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023
- EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
- Sozialministerium: sozialministerium.gv.at
- W3C – Web Content Accessibility Guidelines: www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag
- Behindertenrat Österreich: behindertenrat.at