Achtung DSGVO-Verstoß! DSGVO Abmahnwelle- was tun?

Aufgrund von DSGVO-Verstoß: Niederösterreichischer Rechtsanwalt versendet erstzunehmendes Unterlassungsschreiben, in dem ein Beitrag von 190 Euro für einen Vergleich gefordert sowie für die Mandantschaft ein Auskunftsbegehren gem. Art. 15 DSGVO gestellt.

In diesem Blog erfahren Sie über den DSGVO-Verstoß, was die Gründe hinter dieser Abmahnung sind und wie Sie am besten vorgehen können, wenn Sie eine DSGVO-Verstoß Abmahnung erhalten haben.

DSGVO-Verstoß: Was wird hier vorgeworfen und warum?

DSGVO-Verstoß wird aufgrund einer datenschutzwidrigen Übertragung von personenbezogenen Daten (IP-Adresse der Websiten-Nutzer) an Google wegen der Einbindung von Google Fonts/Webfonts auf Websites vorgeworfen!

Warum? Google stellt kostenlos eine Vielzahl an Fonts (Schriftarten; Google Fonts/Webfonts) zur Verfügung und ermöglicht eine kostenlose Nutzung verschiedener Schriftarten. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man Google Fonts auf seiner Website verwenden kann. Die erste ist diese lokal einzubinden, und die zweite ist, diese extern zu laden. Der lokale Einbau von Google Fonts führt zu keinem DSGVO-Verstoß. Aber bei der externen Ladung von Google Fonts kommt es zu einem datenschutzrechtlichen Problem. Grund dafür ist: Hierbei werden die Fonts auf den Servern von Google gespeichert, und da die Google Server in den USA verbunden sind, wird die IP-Adresse des Nutzers (personenbezogene Daten) an Google übermittelt.

DSGVO-Verstoß Abmahnung erhalten, was tun? Wie kann ich einen DSGVO-Verstoß vermeiden?

Was zu tun ist, wenn Sie eine solche anwaltliche E-Mail erhalten haben oder einen DSGVO-Verstoß vermeiden möchten:

  • Überprüfen, ob die Rechtsverletzung korrekt dokumentiert ist! Eine ausführliche Überprüfung der Daten und der Formulierung. Die WKO empfiehlt, den Vorwurf vorerst rechtlich und technisch überprüfen zu lassen. Falls die Vorwürfe nicht stimmen, dann melden Sie dies auf jeden Fall Ihrem Rechtsanwalt.
  • Die Frist beachten! Innerhalb der gesetzten Frist handeln. Oder unbedingt eine Fristerstreckung von 1-2 Wochen zu ersuchen.
  • Laut WKO können Sie sich, falls Sie von einer DSGVO-Verstoß Abmahnung betroffen sind, unter der Website des WKO Kontaktanwalts Dr. Schweiger registrieren:

        https://www.dataprotect.at/2022/08/19/google-fonts-abmahnung-die-n%C3%A4chste-welle/

  • Ihre Website unbedingt (auch wenn Sie jetzt nicht davon betroffen sind) datenschutzkonform gestalten! Überprüfen Sie auf jeden Fall, ob Ihre Website datenschutzkonform ist.
  • Sicherherstellung einer DSGVO-optimierten Einbindung von Google Fonts auf Ihrer Website. (z.B. Lokaler Einbau von Google Fonts, …)
  • Deaktivierung von Google Fonts! Deaktivieren und entfernen Sie das Google Fonts auf Ihrer Website.

Falls Ihnen die Deaktivierung und das Entfernen von Google Fonts/Webfonts auf Ihrer Website zu technisch schient, machen Sie sich keine Sorgen, als IT-Unternehmen können Sie uns in Bezug auf DSGVO-Verstoß aus einer Hand anvertrauen. Kontaktieren Sie uns wegen einer Überprüfung, ob Ihre Website DSGVO-Konformen entspricht! Wir heben auch gerne Ihr Problem auf und entfernen sowie deaktivieren gerne das Google Fonts / Webfonts auf Ihrer Website. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie gerne jederzeit.

Fazit:

DSGVO-Verstoß vermeiden: Der beste Weg hier ist, Ihre Website auf jeden Fall datenschutzkonform zu gestalten! Überprüfen Sie, ob Sie Google Fonts auf Ihrer Website verwenden bzw. ob Google Fonts auf Ihrer Website eingebaut ist und ob Ihre Website DSGVO-Konformen entspricht, um einen DSGVO-Verstoß zu vermeiden. Dies übernehmen wir auch gerne für Sie, egal ob Sie eine Überprüfung, eine Deaktivierung oder eine DSGVO-optimierte Einbindung von Google Fonts/Webfonts benötigen!

Machen Sie sich keine Sorgen, falls Sie eine DSGVO-Verstoß Abmahnung erhalten haben. Lassen Sie sich rechtlich und technisch beraten und melden Sie es der Wirtschaftskammer (WKO).

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